Arbeits- und Geschäftsbedingungen TZ-marketing GmbH

1. Geltung der Bedingungen
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Agentur erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen.

2. Vertragsschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur zustande. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen oder Nebenabreden.
Die von der Agentur in Rechnung gestellten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nachträglich, von der Agentur schriftlich oder mündlich akzeptierte und bestätigte Änderungen an den Werkleistungen der Agentur selbst werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Als solche Änderungen gelten auch jeweils vom Kunden verlangte Wiederholungen von Probedrucken, Ausführungsvorlagen oder deren Korrekturen.
Die Agentur ist jederzeit berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Bei Druckaufträgen ist die Gesamtsumme bei Freigabe des Kunden zum Druck sofort fällig. Falls der Kunde zu der geforderten Vorauszahlung auch nach Setzen einer angemessenen Frist nicht bereit oder in der Lage ist, ist die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Von Kunden in Auftrag gegebene Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn der endgültige Auftrag nicht erteilt wird.

3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Agentur ist der Sitz der Agentur.

4. Liefer- und Leistungszeit
Von der Agentur einzubehaltende Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen, auch bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten, es sei denn, dass der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Agentur beruht. Die Agentur ist berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder am Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Agentur ist zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Zahlung
Zahlungen haben innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Auch bei Zahlungen zu einem früheren Termin wird kein Skonto gewährt.
Rechnungen für Anzeigen und Porto sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
Bei Aufträgen über Euro 1.000,00 werden a-conto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Reinzeichnung oder Andruck, bei Internetaufträgen ist dies die Abnahne des Designs) und 1/3 nach Rechnungserteilung innerhalb der oben genannten Frist fällig.

6. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Agentur Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, aber noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen ihr auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. Datensicherheit
Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die Agentur - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

8. Gefahrenübergang
Bei Versendung der Leistungen der Agentur an einen außerhalb der Geschäftsräume der Agentur befindlichen Ort geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der Agentur verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden der Agentur unmöglich, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über.

9. Direktversandaufträge
Direktversandaufträge sind mit Aufgabe zum Versand erfüllt. Letztere gilt durch Übernahmebescheinigung der Versandperson als nachgewiesen. Mit Aufgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Beanstandungen, Gewährleistung
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse unverzüglich zu überprüfen und die Unterlagen zum Zeichen der Genehmigung unterzeichnet zurückzugeben. Eine mündliche Freigabe ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur wirksam. Für Verspätungen durch verzögerte Freigabe seitens des Kunden haftet die Agentur nicht.
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Bei Direktversandaufträgen erhält der Kunde ein ebenfalls unverzüglich zu überprüfendes Endexemplar.
Mängelrügen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die trotz unverzüglicher Untersuchung nicht gefunden wurden, können nicht geltend gemacht werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt der Auslieferung der Ware, bei der Agentur angezeigt werden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die Möglichkeit der Nachbesserung mindestens zweimal einzuräumen.
Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften.
Für die Eignung der Erzeugnisse der Agentur für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck wird nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Eignungszusage durch die Agentur Gewähr übernommen.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung der ganzen Lieferung.
Die Haftung der Agentur für Mängel des zugelieferten Materials wird durch die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen der Agentur gegen den Zulieferer erfüllt. Weitergehende Ansprüche gegen die Agentur bestehen nicht.
Rügt der Kunde nicht unverzüglich von ihm festgestellte Mängel, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Agentur. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Kunde nicht unverzüglich auf Verlangen der Agentur Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung stellt.
Die Agentur kann die Nachbesserung verweigern, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere einen unverhältnismäßig großen Teil des Entgelts zurückhält.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und Fotoreproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mängel. Das gleiche gilt z.B. für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, Fotografie oder Reproduktion und Original.
Für Abweichungen der Beschaffenheit des eingesetzten Materials für sämtliche Fremdarbeiten sowie für die Aufgabe zum Versand haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten bzw. beauftragten Unternehmer. Die Agentur kann sich durch Abtretung der Ansprüche gegen den Zulieferanten der Unternehmen an den Kunden von ihrer Haftung gegenüber dem Kunden befreien. Die von der Agentur gelieferten Druckerzeugnisse können eine Abweichung von +/- 1,0 mm bis 1,5 mm im Format haben. Papier und Folien unterliegen einer Toleranz von +/- 10 % auf Gewicht und Stärke. Gewähr für absolute Haltbarkeit der Farben wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu einer Abweichung von 10% mit entsprechend angepasster Vergütung anzuerkennen.
Anzeigenaufträge erteilt die Agentur dem jeweiligen Verlag in Vertretung für den Kunden. Ansprüche des Kunden bestehen insoweit ausschließlich gegen den Verlag.

11. Verzug
Die Agentur gerät nicht mit ihren Leistungen in Verzug, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten und eigene Obliegenheiten nicht unverzüglich erfüllt. Gerät die Agentur mit ihrer Leistung in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Der Verzugsschaden ist auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistungen und Material) beschränkt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Rechnungsdatum noch offenen Forderungen der Agentur gegenüber den Kunden Eigentum der Agentur. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die die Abtretung annehmende Agentur ab. Der Agentur steht an sämtlichen vom Kunden angelieferten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 269 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

13. Musterexemplare
Von jedem realisierten Werbemittel, das unter Zugrundelegung der Vorschläge und Entwürfe der Agentur entstanden ist, sind der Agentur mindestens fünf einwandfreie, ungefaltete Exemplare kostenlos zu Verfügung zu stellen.
Von Arbeiten wie Displays, Schildern, Fahrzeug- und Gebäudegestaltung, Messeständen und dergleichen sind der Agentur kostenlos fachgerechte Farbaufnahmen in einem Mindestformat von 180 mm x 2400 mm zur Verfügung zu stellen.

14. Urheberrecht
Vorschläge, Entwürfe und Texte der Agentur sowie Werk- und Reinzeichnungen stellen sich als persönlich geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne Erlaubnis der Agentur dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
Als Berater/Entwerfer ist die Agentur berechtigt, sich jederzeit als Autor der von ihr geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren. Abweichungen hiervon bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Niederlegung.
Die der Agentur vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Rechte verfügt. In Zweifelsfällen ist die Agentur berechtigt, hierüber vom Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis zu verlangen.

15. Nutzungsrecht
Die Arbeiten der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang der Nutzung verwendet werden. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars, d.h. der Entwurf- und Lizenzhonorare, erwirbt der Auftraggeber die mit ihm vereinbarten Nutzungsrechte. Sämtliche, vertraglich nicht erwähnte Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk abgetreten wurden.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung der Agentur gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfes oder für andere Werbemittel (z.B. ein Plakatentwurf für Prospektgestaltung).
Die Zustimmung der Agentur zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines entsprechenden Lizenzhonorares abhängig.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangte Vorschläge oder Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions- /Entwurfshonorar). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Fall die Zustimmung der Agentur und die Bezahlung des Lizenzhonorares voraus.

16. Veröffentlichte Inhalte (Internet)
Mit der Übermittlung von Webseiten stellt der Kunde die Agentur von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden ist nicht möglich. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass die Agentur berechtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ist die Agentur berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

17. Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Agentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die zeichenrechtliche Eintragung und Schutzfähigkeit der Vorschläge/Entwürfe oder für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit bedarf es einer Vereinbarung über die entstehenden Rechtsberatungskosten.

18. Nebenkosten
Frachtkosten werden dem Kunden stets gesondert berechnet, wobei die Wahl der Versandart der Agentur obliegt.
Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Druck- und Prägeplatten oder -walzen, Klischees etc. hat keinen Eigentumserwerb des Kunden zur Folge. Etwaige Musterschutzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Fotonegative verbleiben im Besitz des Zulieferanten der Agentur.

19. Sonstiges
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, Halb- und Fertigzeugnisse sowie andere angebrachte Gegenstände werden nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus bis zu maximal einem Jahr aufbewahrt und anschließend ohne Ankündigung vernichtet.
Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Beschädigung oder Verlust. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind der Agentur nach angemessener Frist, spätestens jedoch auf Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe, insbesondere von nicht zur Ausführung gelangten Arbeiten, ist die Agentur berechtigt, Schadenersatz in Höhe eines zusätzlichen Entwurfhonorares zu verlangen. Es bleibt der Agentur unbenommen, einen höheren Schaden gegen Nachweis geltend zu machen.
Sollen vorbezeichnete Gegenstände versichert werden, hat der Kunde eine solche Versicherung auf eigene Kosten abzuschließen.

20. Gerichtsstand, Wirksamkeit
Gerichtstand ist Krefeld.

21. Geschäftsanschrift
tz-marketing Gmbh Werbeagentur
Dießemerbruch 64
47805 Krefeld
HRB 8904 in Krefeld
Geschäftsführer: Thilo Zickler, Krefeld (einzelvertretungsberechtigt)
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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